ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsverkehr und
das Vertragsverhältnis der TURKISH TRANSLATION SERVICES (nachfolgend TTS
genannt) und ihren Kunden für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung und
werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt. Die Gültigkeit etwaiger
AGB des Kunden ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen,
ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Auftragserteilung
Der Kunde erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer Form über Computerterminal
oder in sonstiger Weise. Dazu gibt er die Quell und Zielsprache, das Thema, das
Fachgebiet und besondere Terminologiewünsche an, welche im eigenen Interesse
mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen sind. Besondere Terminologiewünsche des
Kunden für die Übersetzung werden nur nach Überlassung entsprechender
Unterlagen, wie Wortlisten oder Mustertexten, berücksichtigt. Zur Erstellung
der Übersetzung wird der jeweils vom Kunden angegebene Fertigstellungstermin
fixiert. Uns sollte für die Anfertigung der Übersetzung abhängig von Umfang und
Schwierigkeitsgrad des Textes mindestens ein Zeitraum von 48 Stunden ab
Auftragsbestätigung zur Verfügung stehen. Alle Zeitangaben beziehen sich auf
die MEZ bzw. MESZ. Wir können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen
Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende Text außerordentlich
umfangreich ist, besondere Schwierigkeiten aufweist, die Zielsprache nicht den
Hauptverkehrsprachen angehört oder sonstige Gründe dazu Anlass geben. Der vom
Kunden elektronisch oder auf sonstige Art versandte Text wird schriftlich oder
per E Mail bestätigt. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von uns
schriftlich oder per E Mail bestätigt und vom Kunden unterschrieben und
gestempelt zurückgesandt worden ist. Der Vertrag kommt mit Zugang der
Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Eine Haftung unsererseits aufgrund
von Verzögerungen oder Ausführungsmängeln, die durch eine unrichtige oder
unvollständige Übertragung oder durch falsche oder missverständliche
Formulierungen des Ausgangstextes entstehen, ist ausgeschlossen. Mündliche
Nebenabreden bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
3. Vertraulichkeit
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt, alle
Mitarbeiter sind zur Diskretion verpflichtet. Auf Wunsch können besondere
Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
4. Ausführungen durch Dritte
Wir dürfen uns zur Ausführung aller geschäftlichen Aktivitäten, sofern es
zweckdienlich erscheint, Dritter, d. h. unabhängiger Übersetzer, bedienen.
Kontakt zwischen dem Kunden und einem von uns eingesetzten Dritten bedarf der
ausdrücklichen Einwilligung von TTS, Levent ÜNVER. Sollte unter Umgehung dieser
Vereinbarung der Kontakt mit einem von uns beauftragten Übersetzer aufgenommen
werden, gilt für eine direkte Vertragsanbahnung oder für einen Vertragsabschluß
zwischen dem Kunden und dem Übersetzer innerhalb eines Zeitraumes von einem
Jahr ab der Beendigung des letzten laufenden Auftrages, dass TTS die Hälfte des
Bruttovergütungsbetrages aus dem so abgeschlossenen Vertrag als
Vermittlungshonorar gebührt. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass der
entgangene Gewinn auf Seiten von TTS kleiner ist, als die insoweit vereinbarte
Vergütungssumme.
5. Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro,
sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart worden ist. Alle in
den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
Übersetzungen werden in der Regel als fortlaufender Text als Computerausdruck
oder auf Datenträger geliefert bzw. elektronisch übermittelt und nach
Standardzeilen gem. § 11 Abs. 1 des Justizvergütungs- und
Justizentschädigungsgesetzes (JVEG) in der Zielsprache berechnet. Eine
abweichende Berechnung (nach Seiten, pauschal oder auf der Grundlage des
Ausgangstextes) kann vereinbart werden. Nachträgliche Textgestaltung, Übernahme
von Grafiken und Bildern sowie Textmontage etc. und auch Übersetzungen, bei
denen eine Zeilenberechnung nicht sinnvoll erscheint, werden nach Zeitaufwand
berechnet. Mit der Übersetzung verbundene Nebenkosten, z. B. für
Telekommunikation oder für über das normale Maß hinausgehende Recherchen und
Konsultationen bei unklaren Textstellen, sowie Kurier und Versandkosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Dolmetschleistungen werden auf Stundenbasis oder
als Tagessatz zzgl. Nebenkosten (Reise und Übernachtungskosten, Tagegeld,
Vorbereitungszeit u.a.) berechnet. Je nach Sprachenkombination sowie
Schwierigkeitsgrad und Fachgebiet des Ausgangstextes können die Preisangaben im
Einzelfall um bis zu 20 % vom Endpreis abweichen. Sämtliche zusätzlichen
Vergütungsforderungen werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Im Übrigen behalten wir uns Eilzuschläge für kurzfristigste Aufträge und
Wochenend- und Feiertagsarbeit vor. Sie würden dem Kunden in der
Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der Mindestauftragswert beträgt 40,00 EUR.
6. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
genannt. Eine Lieferung ist zeitig erfolgt, sobald die Übersetzung an den
Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt worden ist oder der Kunde die
Übersetzung in der Geschäftsstelle in Empfang genommen hat. Der Versand auf dem
Postwege wird von uns ebenfalls per Fax oder E Mail bestätigt. Ist die
Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare
Ereignisse (z.B. Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung o.ä.) nicht
möglich, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt. Die
Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die entsprechende Störung
beseitigt bzw. beendet ist.
7. Stornierung
Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis dahin entstandenen Kosten
nach dem Grad der Fertigstellung anteilig zu erstatten. Nach Beginn der
Übersetzungsarbeiten durch uns stehen uns Schadensersatz für entgangenen Gewinn
in Höhe des Auftragswertes zu. Für den Fall der Stornierung von
Dolmetschleistungen werden im Vertrag gesonderte Vereinbarungen getroffen.
8. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs,
Netzwerk und Serverfehler, Viren
Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere
durch höhere Gewalt, z.B. durch Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk
und Serverfehler eventuelle andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und
sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In
Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Das gilt auch, wenn aus wichtigem Grund der Betrieb für eine
bestimmte Zeit ganz oder teilweise eingestellt oder eingeschränkt werden muss.
Eine Haftung für Schäden, die durch Viren entstehen, besteht nicht. Unsere
gesamte EDV wird regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferung von Dateien per
E Mail, DFÜ oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der Kunde für eine
endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien zuständig.
Diesbezügliche Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.
9. Reklamation
Die fertige Übersetzung wird von uns auf Vollständigkeit und Datenformat sowie
auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden
weitergeleitet. Rügt der Kunde nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 14
Tagen einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so gilt die
Übersetzung als vertragsgemäß erbracht. Rügt der Kunde innerhalb der 10
(Arbeits-)Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen
Mangel, so ist dieser schriftlich konkret mitzuteilen. In diesem Fall hat TTS
Sprachendienst ein Recht zur Nachbesserung binnen angemessener Frist. Führt die
Nachbesserung zu keiner Mängelbeseitigung, so steht dem Kunden das Recht zur
Minderung der Vergütung oder zum Vertragsrücktritt entsprechend der §§ 437 Nr.
1 und 2 oder 634 Nr. 1 und 3 BGB zu. Für die Beschaffenheit des Werkes gilt,
dass der Kunde zur Abnahme im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB binnen 10
(Arbeits-)Tagen aufgefordert ist und dass mit Verstreichen der Abnahmefrist
auch bei nicht ausdrücklich erklärter Abnahme diese dann als erfolgt gilt.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen wegen Mängeln in der Übersetzung,
die auf unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte
Ausgangstexte des Kunden selbst verursacht worden sind.
10. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von uns zu
vertretenen Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die
Lieferfrist überschritten wurde und er in elektronischer oder schriftlicher
Form eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat. Im
Falle des Vorliegens eines Mangels sind die Rechte des Kunden auf die Rechte
nach den §§ 437 Nr. 1 und 2 bzw. 634 Nr. 1 und 3 BGB, d. h. auf das Verlangen
zur Nachbesserung oder das Recht zur Vergütungsminderung oder den Vertragsrücktritt
beschränkt. Die Haftungsgrenze wird außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz auf diesen Betrag beschränkt. Sollten bei der Übersetzung Dritte, d.h.
externe Übersetzer von TTS Sprachendienst beauftragt worden sein und diese eine
mangelhafte Übersetzung abgeliefert haben, oder trotz der Aufforderungen durch
TTS Sprachendienst nicht rechtzeitig geliefert haben, werden evtl.
Haftungsansprüche des Kunden gegen TTS Sprachendienst davon abhängig gemacht,
dass der Firmenkunde diese Ansprüche zunächst gegen diese Übersetzer
gerichtlich der Privatkunde seine Ansprüche außergerichtlich gegen den
Übersetzer geltend macht und dabei erfolglos bleibt. Zu diesem Zweck werden die
Ansprüche von TTS Sprachendienst gegen den Übersetzer an den Kunden abgetreten,
der Kunde nimmt die Abtretung an. Wir verpflichten uns in einem solchen Fall
dem Kunden den vollen Namen und Anschrift des Übersetzers mitzuteilen. Sollten
wir zur Befriedigung der Ansprüche des Kunden subsidiär herangezogen werden, so
ist der Kunde verpflichtet, vorher seine Ansprüche an den Übersetzer wieder an
uns zurück abzutreten.
11. Abtretung, Aufrechnung, Zurückhaltungsrecht
Eine Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der
schriftlichen Zustimmung von uns. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
12. Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die Übersetzung ist unmittelbar nach deren Fertigstellung
fällig und ohne Abzug zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist per Rechnung, per
Nachname, per Botenlieferung oder Kredit-karte zu bezahlen. Im letzteren Fall
hat der Kunde bei Auftragserteilung sein Kreditkartenunternehmen, die
Kreditkartennummer und die Laufzeit (Beginn und Ende) seiner Kreditkarte
bekannt zu geben. Darüber hinaus hat er sein Geburtsdatum anzugeben sowie die
Anschrift, unter der die Karte registriert ist. Mit der Auftragserteilung
ermächtigt der Kunde zum Einzug des Rechnungsbetrages per Kreditkarte. Erfolgt
bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer
weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I
S. 330).
13. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt in der Regel ab unserer
den Versand bearbeitenden Geschäftsstelle. Für eine fehlerhafte oder schädliche
Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder
Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege wird eine Haftung nicht
übernommen.
14. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser
Eigentum.
15. Geheimnisschutz
Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, uns und dem
Übersetzer kann eine hundertprozentige Vertraulichkeit nicht gewährt werden.
16. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen zwischen uns und dem
Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des
internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Stuttgart ausschließlicher
Gerichtsstand.
17. Wirksamkeit
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit
der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Zweck an der nächsten kommenden gültigen Bestimmung als
vereinbart.